§ Strafrecht

Indonesisches Strafrecht

Das Strafrecht beinhaltet die Gesamtheit von Vorschriften welche bestimmen, was verboten ist und in eine Straftat einbezogen wird, und welche Strafen gegen Personen verhängt werden können, die gemäß der Strafgesetzbuchordnung (KUHP) verstoßen.

Die Strafgesetzbuchordnung besteht aus drei Kapiteln. Kapitel I definiert die Bedingungen und Verfahren, die in Strafsachen einzuhalten sind, und legt mildernde Umstände fest, die die Schwere eines Urteils beeinflussen können.

In den Kapiteln II und III werden die Kategorien von Straftaten und Vergehen definiert und die Strafen für jede Art von Straftat festgelegt. Die Unterscheidung zwischen Straftaten und Vergehen entspricht im Allgemeinen der in westlichen Ländern.

Die strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse liegen hauptsächlich bei der Polizei. Ein Verdächtiger kann nur vierundzwanzig Stunden festgehalten werden, bevor die Ermittlungsbeamten ihre Anklage vorlegen und von einem Richter einen Haftbefehl erhalten. Es werden spezifische Grenzen festgelegt, wie lange ein Verdächtiger vor einem Gerichtsverfahren festgehalten werden kann.

Der neue Kodex gewährt dem Angeklagten ausdrücklich das Recht, die gegen ihn erhobenen Anklagen zu erfahren, von Ermittlungsbeamten unverzüglich geprüft zu werden und den Fall an einen Staatsanwalt weiterzuleiten, vor Gericht gestellt und vor einem Richter verhandelt zu werden. Der Angeklagte hat auch das Recht auf allen Ebenen des Verfahrens Rechtsbeistand zu erhalten. Sollte sich herausstellen, dass eine Person nach dem neuen Kodex zu Unrecht angeklagt oder inhaftiert wurde, hat sie das Recht eine Entschädigung sowie die Wiederherstellung von Recht und Status zu verlangen.

In der Praxis hat die neue Strafprozessordnung ihr Versprechen nicht immer erfüllt. Beispielsweise wurden Verbote gegen Misshandlung und willkürliche Inhaftierung manchmal ignoriert, ebenso wie Garantien für einen angemessenen Verteidiger. Dies galt insbesondere, wie von externen Juristen festgestellt, in politischen Fällen.

Darüber hinaus sollte der Kodex von 1981 für alle Strafsachen gelten, mit einer vorübergehenden Ausnahme für besondere Gesetze zu Subversion und Verrat, die ihre eigenen Strafverfolgungsverfahren enthalten. Diese Sondergesetze wurden 1992 nicht unter die Bestimmungen des neuen Kodex gestellt.

Die Haftgrenzen:
Festnahme und Voruntersuchung: 24 Stunden (Strafprozessordnung, Artikel 19)

Untersuchung: 20 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 40 Tage (Strafprozessordnung, Artikel 20 und 24)

Die Anklage wird dem Staatsanwalt übergeben, und der Inhaftierte wird in einem Gefängnis festgehalten, um auf den Prozess zu warten: 20 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 30 Tage (Strafprozessordnung, 20 (2), 25)

Gerichtsverfahren: 30 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 60 Tage (Strafprozessordnung, Artikel 20 Absatz 3, 26)

Zusätzlich zu diesen Bedingungen kann die Inhaftierung zu Untersuchungszwecken um bis zu 60 Tage verlängert werden, wenn der Verdächtige oder Beschuldigte an einer schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Störung leidet und das aus einem ärztlichen Attest hervorgeht, oder wenn für den untersuchten Fall eine Freiheitsstrafe von neun Jahren oder mehr vorgesehen ist.

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