§ Gesellschaftsrecht

Indonesisches Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein gesetzliches Regelwerk für alle Arten von Unternehmen und Geschäftsformen, und es wird festgelegt was für eine Ausübung jeder Art von Geschäft erforderlich ist, das dauerhaft, kontinuierlich, funktionsfähig, im Hoheitsgebiet des indonesischen Staates ansässig und niedergelassen ist, um Gewinne erzielen. Das Gesellschaftsrecht steht im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 40 von 2007 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Gesetz Nr. 25 von 2007 über Investitionen, dem Handelsrecht (Wetboek Vankoophandel), dem Gesetz Nr. 13 von 2003 über Arbeitsnehmer und andere Gesetze.

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 25/2007 über Investitionen (New Investment Law) wird eine Auslandsinvestition in Indonesien als Investitionstätigkeit eines ausländischen Investors zur Führung eines Geschäfts in Indonesien definiert. Die juristische Person, über die eine ausländische Person, ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Regierungsbehörde in Indonesien Geschäfte tätigen kann (dh. Einnahmequellen und Gewinne generiert), ist die PT PMA.
Die Einrichtung einer PT PMA ist im Gesetz Nr. 40/2007 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Gesellschaftsrecht) geregelt. Ein solches Unternehmen kann entweder zu 100 Prozent in ausländischen oder teilweise in ausländischen Besitz sein, Abhang von der Investitionshöhe und der Art des Unternehmens.

Privatunternehmen ist ein Unternehmen, das einer Nichtregierungsorganisation oder einer kleinen Gruppe von Aktionären oder Unternehmensmitgliedern gehört, die die Aktien des Unternehmens nicht über die Börse der Öffentlichkeit anbieten oder handeln, doch diese Firmenaktien gehandelt, angeboten und in privat besessen werden können. Ein anderer Begriff für Privatunternehmen sind nicht börsennotierte Unternehmen und nicht eingetragene Unternehmen.

Obwohl weniger bekannt als öffentliche Unternehmen, spielen private Unternehmen eine große Rolle. Diese Arten von Unternehmen können in allen Bereichen der Wirtschaft (Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistungen) tätig sein.
Im Folgenden sind die vier meist verbreiteten Rechtsformen von Privatunternehmen in Indonesien aufgeführt.

1. Einzelunternehmen (UD)

Ein einzelnes Unternehmen ist ein Unternehmen oder Geschäftstätigkeit, das einem einzelnen Eigentümer gehört, und diese Geschäftseinheit kann mit wenig Aufwand und ohne Befähigungsnachweis gegründet werden. Die Gründung und Auflösung dieser Geschäftsform ist einfach und bedarf nicht der Zustimmung anderer Parteien.

2. Firma (FA)

Firma ist eine Form der Partnerschaft Gemäß Artikel 16 des Handelsgesetzbuchs, um ein Geschäft zwischen zwei oder mehr Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Namens zu führen. Der Eigentümer der Firma besteht aus mehreren Verbündeten, und jedes Mitglied der Allianz gibt sein persönliches Vermögen bei, wie in der Gründungsurkunde der Firma angegeben.

3. Begrenzte Partnerschaft (CV)

Eine Kommanditgesellschaft (Commanditaire Vennootschap oder CV) ist eine Personengesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet wurde, die Geld oder Waren in das Unternehmen einbringen: Eine CV kann von den Gründern oder leitenden Personen geführt werden und ist in Indonesien sehr verbreitet. Die Kommanditgesellschaft wird immer mit einer Urkunde gegründet und muss registriert werden. Diese Allianz ist jedoch keine juristische Person (wie eine Firma) und verfügt daher nicht über einen eigenen Besitz sondern die Inhaber sind mit ihrem Privatvermögen haftbar. Diese Unternehmensform ist nur Indonesischen Staatbürgern vorbehalten.

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, das aus einem Unternehmen mit Kapital aus Stammeinlagen besteht, an dem die Eigentümer so viele besitzen wie der prozentuelle Einsatz. Die Gründung muss notariell beurkundet, in das Handelsregister eingetragen und von mindestens zwei Personen gegründet werden.

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