§ Drogengesetze

Indonesische Drogengesetze

Indonesien stellt den Drogenhandel und den Drogenmissbrauch als eine große Bedrohung für das Leben und die kulturellen Werte des indonesischen Volkes und sogar für die Sicherheit des Landes dar.

Gesetze regeln das Verbot der Verwendung, Kontrolle, Verteilung von Substanzen und / oder Drogen. Die verbotenen Handlungen stellen eine Straftat dar und das Verbot von Betäubungsmitteln und Psychotropen Substanzen sind im Gesetz Nr. 35 von 2009 über Betäubungsmittel und im Gesetz Nr. 5 von 1997 über Psychopharmaka geregelt.

In einem ausführlichen Anhang zum Betäubungsmittelgesetz von 2009 werden Betäubungsmittel als Betäubungsmittel der Gruppen I, II und III eingestuft.

Gruppe I umfasst Betäubungsmittel, die ein sehr hohes Suchtpotential haben, nicht für Therapien verwendet werden dürfen, sondern nur für wissenschaftliche Forschung. Dazu gehören unter anderem alle Teile des Schlafmohns, Opium und Heroin, Kokain und alle Teile der Kokapflanze, Cannabis, THC und alle Teile der Marihuana-Pflanze, Ektasie (MDMA), MDA, LSD, Meskalin, PCP, Amphetamin, Dexamphetamin (das zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung verwendet wird) und Meth Amphetamin.

Gruppe II Betäubungsmittel sind Arzneimittel, die für Therapie und an schwerkranke Patienten als letztes Mittel, sowie bei der Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse eingesetzt werden, und ein nicht zu hohes Suchtpotential aufweisen, wie Morphium und Codein.

Gruppe III Betäubungsmittel sind Arzneimittel die häufig in der Therapie und bei der Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse eingesetzt werden und ein geringes Suchtpotential aufweisen.

Die Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz von 2009 reichen von Verwaltungssanktionen (sehr selten) bis zu Geldstrafe, Haftstrafe und Todesstrafe.

Eine Strafe wird gegen diejenigen verhängt, die wissentlich oder unwissentlich Betäubungsmittel auf indonesisches Gebiet bringen, was in Artikel 113 (rechtswidrig hergestellt, importiert, exportiert oder kanalisiert) festgelegt ist und als Höchststrafe entweder Freiheitsstrafe für 20 Jahre, lebenslange Haftstrafe oder die Todesstrafe vorsieht.

Bitte beachten Sie, dass das auf unserer Website befindliche Material nur zu Informationszwecken dient und nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung ausgelegt werden sollte.

Wie wir Ihnen helfen können...

    • NOTRUF: Bei einem Vergehen gegen das Drogengesetz rufen Sie uns sofort an!
    Bei Besitz von Betäubungsmitteln kann eine Inhaftierung nicht verhindert werden, daher ist während der Befragung und des Gerichtsverfahrens ein guter Anwalt unbedingt notwendig, damit Sie sich nicht in eine schlimmere Situation bringen. Je niedriger die Gruppeklasse der Droge ist, desto geringer kann die Strafe sein, insbesondere bei einer kompetenten Verteidigung.

    • MEDIKAMENTEN REZEPT: Unsere Kanzlei kann Ihnen behilflich sein wenn ein Problem mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auftritt.
    Verschreibungspflichtige Medikamente sind eine Grauzone für Reisende nach Indonesien. Einerseits sind bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel nach indonesischem Gesetz als eingeschränkte Arzneimittel aufgeführt und verboten mitzubringen. Anderseits gibt es Ausnahmen für bestimmte rezeptpflichtige Medikamente, welche mit einem ärztlichen Rezept und einer Indonesischen Übersetzung mitgenommen werden können.

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