Indonesisches Einwanderungsgesetz
Das indonesische Einwanderungsgesetz regelt im Wesentlichen den Zutritt und das Verlassen von indonesischen Territorium, sowie dessen Überwachung, um die Wahrung der Souveränität des indonesischen Staates aufrechtzuerhalten.
Grundsätzlich muss jede Person, die keine indonesische Staatsbürgerschaft besitzt, über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, um sich in Indonesien aufzuhalten bzw. niederzulassen.
Das wird im Immigrationsgesetz Nr. 6 von 2011 ausführlich beschrieben, die Funktionen der staatlichen Aufsicht, die Anforderungen für eine Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Bestimmungen über Verbote und Sanktionen bei Verstößen.
Stand April 2020: Eine kostenlose Einreise mit Einreisstempel ist für viele Staaten (jedoch nicht alle) für eine Dauer von 30 Tage möglich. Diese Aufenthaltsdauer ist NICHT verlängerbar. Ein bei der Einreise bezahltes „Visa on Arrival“ ist 30 Tage gültig und einmal für 30 Tage verlängerbar. Alle anderen Aufenthaltstitel müssen bei der zuständigen Indonesischen Botschaft im Heimatland eingereicht werden.
Es gibt „Sozial Visum“ (Erstvisum 60 Tag, später 3 x je ein Monat zu verlängern), Geschäftsvisum (Business Visa) bis zu 12 Monate gültig, man muss jedoch alle 60 Tage ausreisen. Eine Aufenthaltsbewilligung ist für 1 Jahr gültig und kann immer um eine weiteres Jahr verlängert werden (bis zu 5 Jahre) und es gibt dafür verschiedene Modelle wie Partnervisum, Arbeitsvisum verbunden mit einer Arbeitsbewilligung, Investorenvisum oder Pensionsvisum (ab 55 Jahre).
Der Verstoß gegen das Immigrationsgesetz kann zu schwerer Bestrafung führen. Wenn die maximale Aufenthaltsdauer in Indonesien überschritten wird, wird eine Geldstrafe von 1.000.000 Rp pro Tag verhängt (Stand April 2020).
Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind auf der Website der indonesischen Immigration nachzulesen.
https://ngurahrai.imigrasi.go.id/home
https://www.indonesia.travel/gb/en/general-information/visa-immigration
Zu beachten ist auch das für eine Einreise nach Indonesien der Reisepass mindestens 6 Monate (für Sozialvisum 12 Monate) ab dem Tag der Ankunft gültig sein muss.
Bitte beachten Sie, dass das auf unserer Website befindliche Material nur zu Informationszwecken dient und nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung ausgelegt werden sollte.
Wie wir Ihnen helfen können...
• VORBEREITUNG FÜR EINEN AUFENTHALT: Die Prozesse zur Erlangung einer Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in Indonesien sind nicht so leicht selbst zu erledigen. Neue Gesetze und Vorschriften, fehlende Vorschriften, unregelmäßige Anwendung bestehender Vorschriften, Interessenbindungen und andere Angelegenheiten erschweren eine relativ reibungslose Bearbeitung von Formularen.
Unsere Kanzlei kann all diese Aufgaben von Vorbereitungen für Visum (kurzfristig), KITAS (Aufenthaltsbewilligung), IMTA (Arbeitserlaubnis) und RPTKA (Firmenbestätigung für die Arbeitserlaubnisvorbereitung) erledigen.
• VERTRETUNG IM NOTFALL: Legal Nexus Law Firm kann im Fall einer Gesetzesübertretung helfen die erforderlichen Unterlagen einzureichen, um eine Verhaftung oder Inhaftierung zu vermeiden.