§ Eigentumsrecht

Indonesisches Eigentumsrecht

Das Eigentumsrecht in Indonesien ist die Gesetzesgrundlage, welches die Kontrolle von Grundstücken und/oder Gebäuden in Indonesien regelt. Es bezieht sich auf Leasing, Kauf und Verkauf. Zu den rechtlichen Quellen des gehört das Bürgerliche Gesetzbuch, Gesetz Nr. 5 von 1960 über grundlegende Vorschriften zu Landgrundsätzen. Für einige Regionen in Indonesien gilt weiterhin das Gewohnheitsrecht (Adat).

Nach dem Gesetz gibt es fünf bestimmte Arten von Eigentumsrecht:

1. Eigentumsrecht für Land (Hak Milik)
2. Recht zu bauen (Hak Guna Bangunan)
3. Kultivierungsrecht (Hak Guna Usaha)
4. Nutzungsrecht (Hak Pakai)
5. Mietrecht (Hak Sewa)

Das Eigentumsrecht für Land wird für Wohn- oder Gewerbeflächen genutzt, hauptsächlich für Wohngrundstücke, und hat eine unbegrenzte Eigentumsdauer. Land kann nach dem Eigentumsrecht nur einer Indonesischen Person und beschränkt einer indonesischen juristischen Person gehören.

Das Recht zu bauen gibt das Recht, auf einem Grundstück Gebäude zu errichten und zu besitzen, erlaubt ist dies für Indonesische Staatbürger sowie für eine indonesische juristische Person. Ausländische Investmentgesellschaft (Penanaman Modal Asing - PMA) fällt unter die Kategorie der in Indonesien ansässigen juristischen Person.

Das Kultivierungsrecht dient für Plantagen-, Fischerei- oder Tierhaltungszwecken und ist Indonesischen Staatsbürgern vorbehalten.

Nutzungsrecht gibt das Recht, Land des Staates, einer Investmentgesellschaft (PMA) oder einer Privatperson zu nutzen oder zu bewirtschaften. Gemäß den Durchführungsbestimmungen kann das Nutzungsrecht für maximal 25 Jahre gewährt werden und muss für eine neuerliche Verlängerung neu aufgesetzt werden. Dieser Prozess ist für Indonesier, Ausländer, indonesische und ausländische juristische Personen gleich.

Das Mietrecht unterteilt sich in zwei Arten, Mietrecht für Grundstücke und Mietrecht für Gebäude.

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